Die mächtige Kirche von Hohenkirchen im Wangerland war im 15.Jh. Send-und Gaukirche und als Ecclesia matricularis localis regionale Mutterkirche im alten Bistum Bremen.In Gokerke,wie Hohenkirchen einst betitelt wurde,kam das Sendgericht zusammen und das Sendrecht wurde ausgesprochen.Jeweils 9 Tage vor dem 1.Mai und am 29.September sollte der Propst die Abhaltung des Sendgerichts ankündigen. Auch war es kirchliches Ritual,so im Rüstringer Sendrecht festgehalten,dass alle drei Jahre der Erzbischof aus Bremen in die Lande fahren soll und "Kirchen weihen,Kinder firmen und alle verbrecherischen Leute ermahnen,dass sie ihre Sünden abbüßen und Gottes Huld gewinnen". Auch schrieb das Rüstringer Sendrecht vor,hier konkret bezogen auf die alten Länder Östringen und das Wangerland,dass Kirchen und Kapellen auf eigenem Grund und Boden mit Genehmigung der Landesherren,aber ohne Einrede der Prälaten zu Bremen gebaut werden dürfen.Wahl der Priester für Kirchen und Vikarien unter Mitwirkung des Landesherrn,aber ohne direkte Mitsprache des Erzbistums.Als Mittelinstanz soll ein Landpropst aus Jever eingesetzt und für diesen auch Vertreter benannt werden.Diese sollen die gewählten Priester bestätigen und belehnen.Urteile,wie es heißt,binden und lösen soll der Propst nur nach abgehaltenem Gericht,das alle Jahre einmal am Sonntag nach Lamberti stattfindet. Im Bistum Bremen waren die Pöpste Geistliche,anders als im westlichen Teil Ostfrielsand,wo im münsterischen Bistumsteil in der Regel Laien
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